Neue Selbsthilfegruppe gründen - noch bis Ende Oktober kann man für 2024 eine Anschubfinanzierung beantragen (Stuttgart)

Die regelmäßige Selbsthilfearbeit einer Gruppe (= Pauschalförderung) wird von den Krankenkassen gemeinsam gefördert.

Sobald sich 6 Leute regelmäßig treffen - egal ob online oder in Präsenz - kann man (wenn man die sonstigen Vorraussetzungen erfüllt) die pauschale Förderung beantragen.

Vorraussetzungen

Förderfähig sind Selbsthilfegruppen, die die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Das Thema der Selbsthilfegruppe ist im Krankheitsverzeichnis vermerkt. Selbsthilfegruppen können auch bezuschusst werden, wenn sie sich mit mehreren Krankheiten bzw. Krankheitsfolgen befassen.
  • Die Gruppengröße umfasst mindestens sechs Mitglieder.
  • Die Gruppe weist eine verlässliche und kontinuierliche Gruppenarbeit und Erreichbarkeit nach z. B. regelmäßige Treffen.
  • Die Selbsthilfegruppe ist offen für neue Mitglieder.
  • Die Selbsthilfegruppe arbeitet ehrenamtlich, ohne professionelle Leitung z. B. durch Ärztinnen oder andere Gesundheits- und Sozialberufe. Dies schließt eine Hinzuziehung von Expertinnen zu bestimmten Fragestellungen nicht aus.
  • Neue Selbsthilfegruppen haben ein Gründungstreffen durchgeführt und ihre Existenz und ihr Gruppenangebot öffentlich bekannt gemacht (z. B. bei der örtlichen Selbsthilfekontaktstelle oder in der regionalen Presse oder mit einer eigenen Homepage / auf der Seite im Wohnzimmer Neurodivers).
  • Die Selbsthilfegruppe benennt ein eigenes Konto für die Zwecke der Gruppe.
  • Rein virtuelle Selbsthilfegruppen, die die Voraussetzungen für SHG gemäß aktuellem Leitfaden erfüllen. Der Antrag wird bei der regionalen Fördergemeinschaft gestellt, wo die Ansprechperson der Gruppe Ihren Wohnsitz hat.

Im ersten Jahr erhält man eine Anschubförderung, welche geringer ausfällt. Laut AOK liegt diese bei etwa 500 Euro. Im Folgejahr kann man dann mehr Förderung beantragen.

Wer jetzt eine Gruppe gründen möchte sollte deshalb unbedingt jetzt noch die Anschubfinanzierung beantragen!

Welche Kosten können da berücksichtigt werden? Zum Beispiel:

  • Mietkosten
  • Hostingkosten bzw Kosten für eine Webseite (Erstellung und laufende Kosten)
  • Kosten für Videokonferenz Software (z.B. Zoom)
  • Vorträge für die Gruppen (Honorar ca 100 Euro / Stunde plus Anfahrt)
  • Bücher und Schulungsmaterialien
  • Fortbildungskosten für Gruppenleiter
Was wird alles gefördert?
  • Miet- und Nebenkosten für regelmäßige Gruppentreffen in angemessenen Rahmen. Nicht förderfähig: Kosten für Gymnastikräume, Schwimm- und Turnhallen sowie Privaträume. Falls in diesen Räumlichkeiten z. B. nach der Gymnastikstunde ein Gruppentreffen mit Austausch stattfindet, können die Kosten teilweise bezuschusst werden.
  • Gremiensitzungen: Bei der Teilnahme an Gremiensitzung (z. B. vom Verein, Bundes-, Landes- oder Kreisverband) sind die Veranstaltungs-, Teilnahmegebühren, sowie Fahrt- und Übernachtungskosten im Rahmen des Landesreisekostengesetzes förderfähig.
  • Besuchsdienste: Beim Besuch eines Gruppenmitgliedes im Krankenhaus und bei Kliniksprechstunden sind die Fahrtkosten förderfähig. Geschenke sind nicht förderfähig.
  • Verwaltungskosten wie Telefon-/Internetanschluss, Porto, Kontoführungsgebühren, Büromaterial (z. B. Papier, Druckerpatronen) und Ausgaben für das Wissensmanagement z. B. Fachliteratur und digitale Schulungstools wie e-Learnings und webbasierte Trainings zum Gruppenthema. Bei einer bestehenden Telefon- und Internetflatrate können die Kosten anteilig berücksichtigt werden. Standards-Softwareprogramme und Lizenzen für Videokonferenzsysteme, wie Zoom sind ebenfalls förderfähig.
  • Mobiliar und technische Geräte (Anschaffung/Miete) wie PC, Drucker, Beamer oder Büromöbel können anteiligfinanziert werden. Webcam und Headset für den digitalen Austausch können für die Gruppenleitung und die Stellvertretung beantragt werden. Gegenstände, deren Anschaffungswert 800,00 Euro (ohne Umsatzsteuer) übersteigt, müssen inventarisiert werden. Die Inventarliste ist auf Anforderung vorzulegen.
  • Öffentlichkeitsarbeit: Die Kosten für analoge Öffentlichkeitsarbeit, wie die Erstellung und Wiederauflage von Flyern, Plakaten, Broschüren, Mitgliederzeitschriften und auch die digitale Öffentlichkeitsarbeit (Homepage, Social-Media, Newsletter etc).
  • Qualifizierung: Es wird unterschieden zwischen Fortbildungen/Schulungen usw., die zur Gruppenleitung bzw. zu administrativen Tätigkeiten befähigen, sowie Tagungs-, Kongress- und Messebesuchen. Förderfähig sind jeweilig die Teilnahmegebühren und die Fahrt- und Übernachtungskosten mit Frühstück (ca. 80,00 €/pro Person), jedoch nicht Mittag- und Abendessen. Fahrtkosten werden gemäß Landesreisekostengesetz Baden-Württemberg gezahlt. Kosten für regelmäßig stattfindende Aktivitäten und Angebote, die einen engen Bezug zu selbsthilfebezogenen Aufgaben der SHG haben (z. B. Angehörigentreffen). Kosten für eingeladene Referent*innen (ca. 100,00 € je Stunde/ inkl. Vorbereitung zuzügl. Fahrtkosten) können ebenfalls angegeben werden.
  • Mitgliedsbeiträge für Landes- und/ oder Bundesverbände: Förderfähig ist die Mitgliedschaft der Gruppe in einer Dachorganisation (bspw. LAG Selbsthilfe, ACHSE, etc.) oder einem Fachverband (bspw. Der Paritätische).
  • Rechtsberatungskosten, Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung: Alle Ausgaben sind nur bezogen auf den Anteil der selbsthilfebezogenen Tätigkeit förderfähig. Rechtsberatungskosten im Zusammenhang mit der Eintragung ins Vereinsregister, Satzungsänderungen, Auflösung bzw. Fusion des Vereins und der Klärung von Datenschutzanforderungen.
  • Sonstiges: Es können weitere Ausgaben benannt werden, über deren Förderfähigkeit im Einzelfall entschieden wird. Hier muss genau angegeben werden, um was es sich handelt. Z. B. könnten dies Versicherungen wie Mietsachschäden, Inventar und Elektronik oder Haftpflicht sein.
Was ist nicht förderfähig?

Die nicht-förderfähigen Ausgaben sind im Leitfaden nicht mehr definiert. Nachstehend einige Beispiele von nicht förderfähigen Ausgaben:

  • Mietkosten für Gymnastikräume, Schwimm- und Turnhallen, sowie Privaträume
  • gesellige Aktivitäten
  • Verpflegung und Bewirtung
  • gemeinsame Freizeitaktivitäten der Gruppe
  • therapeutische und sportliche Maßnahmen z. B. Funktionstraining, Reha-Sport, Präventionskurse
  • Fahrtkosten zu regelmäßigen Gruppentreffen
  • Mitgliedsbeiträge in den eigenen Strukturen, also die Mitgliedschaft der Selbsthilfegruppe im Landes- und Bundesverband, sowie freiwillige Spenden
  • Geschenke an Gruppenmitglieder

Mehr Infos findet ihr hier:

Sehr hilfreich ist auch die Informationsbroschüre aus Hamburg:

https://www.gkv-selbsthilfefoerderung-hh.de/wp-content/uploads/2023/01/Informationsbroschüre_Hamburg_2023.pdf

In jedem Bundesland und in jeder Stadt kann es etwas unterschiedlich sein! Der Leitfaden zur Selbsthilfeförderung gibt allerdings für ganz Deutschland.