Digitale und analoge Selbsthilfegruppen werden gleichberechtigt unterstützt 🙂

Durch das digitale Versorgungsgesetz ab 2021!

Und so auch wir!

Zur Umsetzung der Neuregelung wurde der Leitfaden zur Selbsthilfeförderung angepasst. Seit dem 01.01.2021 gilt unter anderem Folgendes:

  1. Es sind Strukturen der Selbsthilfe, nämlich Selbsthilfegruppen, -organisationen und -kontaktstellen, förderfähig – unabhängig davon, wie sie den Austausch ihrer Mitglieder ermöglichen (über analoge Angebote, und/oder digitale Angebote und Anwendungen) bzw. welche Angebote sie machen. Ziel ist eine gleichberechtigte Förderung von analogen und digitalen Angeboten / Anwendungen.
mehr ĂĽber die Regelung

Neuregelung bei der Selbsthilfeförderung durch Digitales Versorgungsgesetz ab 2021

Analoge und digitale Anwendungen werden zukĂĽnftig gleichberechtigt unterstĂĽtzt
Leitfaden zur Selbsthilfeförderung in aktualisierter Fassung verabschiedet

Im Rahmen des Digitalen Versorgungsgesetzes (DVG) wurde eine Neuregelung bei der Förderung der gesundheitsbezogenen Selbsthilfe vorgenommen: Krankenkassen und ihre Verbände berücksichtigen im Rahmen der Selbsthilfeförderung solche digitalen Anwendungen, die den Anforderungen an den Datenschutz entsprechen und die Datensicherheit nach dem Stand der Technik gewährleisten.

Laut Gesetzesbegründung sollen analoge und digitale Anwendungen, die von der gesundheitlichen Selbsthilfe genutzt werden, durch die Selbsthilfeförderung gemäß § 20h SGB V gleichberechtigt unterstützt werden. Ziel sei es, das Potenzial digitaler Anwendungen besser zu nutzen, um hierdurch zum Beispiel junge Menschen oder auch Menschen mit seltenen Erkrankungen und/oder eingeschränkter Mobilität als Zielgruppen für die Selbsthilfe besser zu erreichen.

Zur Umsetzung der Neuregelung wurde der Leitfaden zur Selbsthilfeförderung angepasst. Seit dem 01.01.2021 gilt unter anderem Folgendes:

  1. Es sind Strukturen der Selbsthilfe, nämlich Selbsthilfegruppen, -organisationen und -kontaktstellen, förderfähig – unabhängig davon, wie sie den Austausch ihrer Mitglieder ermöglichen (über analoge Angebote, und/oder digitale Angebote und Anwendungen) bzw. welche Angebote sie machen. Ziel ist eine gleichberechtigte Förderung von analogen und digitalen Angeboten / Anwendungen.
  2. Entsprechend wurden die förderfähigen Ausgaben konkretisiert: regelmäßige Ausgaben für digitale Angebote und Anwendungen sind förderfähig.
  3. Die Antragstellung ausschließlich auf Bundesebene für Selbsthilfeorganisationen, deren Mitglieder sich überwiegend im Internet austauschen, entfällt.
  4. Die Förderung erfolgt generell als Ebenenförderung und unter Wahrung aller bisherigen Fördervoraussetzungen. Unter anderem müssen alle Selbsthilfeorganisationen Untergliederungen nachweisen und einmal jährlich ein Präsenztreffen anbieten. Die Ausnahmeregelung entfällt, dass Selbsthilfeorganisationen, die sich überwiegend über das Internet austauschen keine Untergliederungen aufweisen müssen.
  5. Selbsthilfegruppen müssen alle Fördervoraussetzungen erfüllen, egal wie sie den Austausch organisieren. Sofern das Gründungstreffen unter Nutzung digitaler Anwendungen durchgeführt wurde, ist nachzuweisen, dass die geltenden Anforderungen an Datenschutz und Datensicherheit gewährleistet sind und die dafür notwendigen rechtlichen Voraussetzungen eingehalten wurden.
  6. Eine zentrale Anforderung des DVG ist, dass bei digitalen Anwendungen die geltenden Anforderungen an Datenschutz und Datensicherheit gewährleistet sein müssen. Im Leitfaden wurde diese Anforderung an verschiedenen Stellen aufgenommen. Die Einhaltung der Anforderungen soll von den Antragstellern bereits bei der Antragstellung für die geförderten digitalen Angebote und Anwendungen nachgewiesen werden.
  7. Im Internet agierende Initiativen sind von der Förderung ausgeschlossen, es sei denn es handelt sich um gesundheitsbezogene Selbsthilfegruppen oder -organisationen i.S. des Leitfadens.
  8. Die Vielfältigkeit der Zugangswege zu den Angeboten der Selbsthilfe (z.B. über persönliche Gruppentreffen, telefonische Beratung oder auch digitale Angebote) wird bei der Bemessung der Förderhöhe berücksichtigt.

Las ich vor einiger Zeit bei Nakos - und kam so auf die Idee, das wir eine digitale Selbsthilfegruppe gründen und fördern lassen können!

Da ich schon zuvor aktiv in einer Regionalgruppe von ADHS Deutschland e.V. war und es immer noch bin - hat mich das Thema nicht mehr losgelassen und ich habe meinen Hyperfokus schon ne Weile darauf gerichtet :sweat_smile:.

Mit ganz tollen Menschen und viel Herzblut :purple_heart::smiling_face_with_three_hearts: konnten wir das Wohnzimmer jetzt „eröffnen“ :sweat_smile:

Auch hier sind wir eingetragen:

https://digitale-selbsthilfe.de/

Vor allem finde ich es aber wichtig, digitale und analoge Selbsthilfe zu vernetzen :slightly_smiling_face:

https://www.nakos.de/informationen/foerderung/krankenkassen/

4 „Gefällt mir“

Kannst du dir Links nochmal ĂĽberprĂĽfen? Einer fĂĽhrt lediglich zu einem Bild und der andere nicht zur eingetragenen Gruppe.
Sollte das dieser hier sein?
https://digitale-selbsthilfe.de/finden/datenbank-digitale-selbsthilfegruppen/#/angebot/294266

Hier ist auch unserer Eintrag:

https://digitale-selbsthilfe.de/finden/datenbank-digitale-selbsthilfegruppen/

Edit: geht nicht, man kann dort die Datenbankeinträge nicht direkt verlinken. Auch blöd :sweat_smile:

Mein Link fĂĽhrt direkt zum Eintrag ĂĽber das Wohnzimmer. Zumindest bei mir.
Ich wusste nur nicht, was genau du verlinken wolltest.

Ach, dann klappt es doch.