Förderfähigkeit als Selbsthilfegruppe
Laut dem Leitfaden zur Selbsthilfeförderung sind bestimmte Kriterien für die Anerkennung und Förderung von Selbsthilfegruppen erforderlich, die auch für den „Spaziergang Neurodivers“ gelten. Diese beinhalten:
- Gemeinnützigkeit: Der Spaziergang wird ehrenamtlich organisiert und verfolgt keine kommerziellen Ziele.
- Selbsthilfeprinzip: Die Teilnehmenden, die von ADHS oder Autismus betroffen sind, organisieren und leiten das Treffen selbst – es handelt sich um eine Form des selbstbestimmten und eigenverantwortlichen Austauschs.
- Themenschwerpunkt Gesundheit: Der Austausch während der Spaziergänge fokussiert sich auf gesundheitliche Themen, die mit ADHS und Autismus im Zusammenhang stehen. Damit erfüllt der „Spaziergang Neurodivers“ den geforderten gesundheitlichen Schwerpunkt.
- Regelmäßigkeit: Auch wenn die Treffen in Form von Spaziergängen stattfinden, müssen sie regelmäßig abgehalten werden, um förderfähig zu sein. Ein monatlicher oder sogar wöchentlicher Rhythmus wäre ideal.
- Mindestteilnehmerzahl: Die Gruppe muss mindestens sechs Personen umfassen, die regelmäßig an den Spaziergängen teilnehmen, um die Fördervoraussetzungen zu erfüllen.
- Offenheit: Der „Spaziergang Neurodivers“ ist für alle Betroffenen offen. Jede*r, der Interesse hat, kann daran teilnehmen, was die Offenheit der Gruppe gewährleistet.
Warum ist der „Spaziergang Neurodivers“ förderfähig?
Auch wenn die Treffen nicht in einem klassischen Raum stattfinden, sondern in der Natur, erfüllt das Format alle relevanten Voraussetzungen für eine Selbsthilfegruppe gemäß § 20h SGB V. Besonders wichtig ist, dass der Austausch im Vordergrund steht und die Treffen regelmäßig stattfinden. Somit bietet der „Spaziergang Neurodivers“ eine förderfähige Alternative zu traditionellen Selbsthilfegruppen.
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Alle Informationen zur Förderung finden sich im Leitfaden: