Umfrage: „Studium mit ADHS und Autismus – Nachteilsausgleiche aus der Studierendenperspektive“

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Gleichberechtigte Teilhabe an Hochschulbildung ist ein Menschenrecht – doch wie sieht die Realität aus?
Im Rahmen eines Sozialsemesters bei ADHS Deutschland e.V. beschäftigt sich Zoey Wenzel mit den Studienbedingungen für Studierende mit ADHS und/oder Autismus. Ziel ist es, strukturelle Hürden sichtbar zu machen und zu mehr Chancengleichheit an Hochschulen beizutragen.

Worum geht es?

In Deutschland gibt es große Unterschiede darin, wie Nachteilsausgleiche für neurodivergente Studierende geregelt und umgesetzt werden – je nach Bundesland, Hochschule, Fakultät oder Studiengang. Diese Umfrage richtet sich an Studierende mit ADHS und/oder Autismus und möchte erfassen, welche Erfahrungen bisher gemacht wurden.

📌 Hier geht’s direkt zur Umfrage:
👉 Studium mit ADHS und Autismus – Nachteilsausgleiche aus der Studierendenperspektive

Ziele des Projekts:

  • Vernetzung fördern – Aufbau eines Netzwerks studentischer Initiativen
  • Aufklärung leisten – Erstellung einer Handreichung für Studierende und Hochschulen mit rechtlichen Grundlagen
  • Selbsthilfe stärken – Bereitstellung hilfreicher Informationen und Ressourcen
  • Sensibilisierung erreichen – Hochschulen für die Herausforderungen neurodivergenter Studierender sensibilisieren

Die Ergebnisse der Umfrage fließen – ergänzt durch Literaturrecherche und Gespräche mit Expert:innen aus Selbsthilfe, Medizin, Psychologie und Jura – in praxisnahe Empfehlungen und Materialien ein.


Hintergrund: Nachteilsausgleiche an Hochschulen

Studierende mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen haben einen gesetzlichen Anspruch auf Nachteilsausgleiche – auch bei ADHS und Autismus. Diese sollen Barrieren ausgleichen, nicht jedoch Vorteile verschaffen. Die inhaltlichen Anforderungen der Prüfungen bleiben gleich.

Rechtliche Grundlagen:

  • Grundgesetz (GG)
  • Hochschulrahmengesetz (HRG)
  • Landeshochschulgesetze
  • Prüfungsordnungen
  • UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK)

Mehr Informationen:
➡️ Gesetzliche Verankerung von Nachteilsausgleichen (studierendenwerke.de)

Austausch und Unterstützung im Wohnzimmer NeuroDivers

🎓 Du studierst selbst und bist neurodivergent? Dann bist du herzlich eingeladen, Teil unserer Gruppe für neurodivergente Studierende im Wohnzimmer NeuroDivers zu werden!
Dort tauschen wir uns über Studienbedingungen, Nachteilsausgleiche, Herausforderungen und hilfreiche Strategien aus.

📬 Hier kannst du direkt der Gruppe beitreten:
👉 https://forum.wohnzimmer-neurodivers.de/invites/3wJ83b2f2N


Weitere hilfreiche Links:


📣 Bitte unterstütze dieses wichtige Projekt, indem du die Umfrage weiterleitest oder ausfüllst. Jede Rückmeldung hilft, die Bedingungen an Hochschulen zu verbessern und neurodivergente Stimmen sichtbar zu machen.


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Weiß schon jemand etwas zu den Ergebnissen?

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Das wäre spannend - an meiner Uni funktioniert der Nachteilsausgleich nicht. Oder nur - wenn der Professor Lust dazu hat. Da sind Rahmenbedingungen egal… :melting_face::zipper_mouth_face:

Bei uns ist das Prüfungsamt zuständig bzw. der Fachprüfungsausschuss. Ich denke das muss rechtlich eigentlich so sein, dass es durch ein Gremium unabhängig von der_dem jeweiligen Professor_in entschieden wird. Allerdings zumindest bei ADHS (und psychischen Erkrankungen, bei Autismus vermutlich ähnlich) u.U. schwierig, z.B. bei Schreibzeitverlängerungen.

@Ki_iu Bei uns ist das Prüfungsamt zuständig bzw. der Fachprüfungsausschuss. Ich denke das muss rechtlich eigentlich so sein, dass es durch ein Gremium unabhängig von der_dem jeweiligen Professor_in entschieden wird. Allerdings zumindest bei ADHS (und psychischen Erkrankungen, bei Autismus vermutlich ähnlich) u.U. schwierig, z.B. bei Schreibzeitverlängerungen.
Das Ergebnis der Studie würde mich auch sehr interessieren!

@Nokaye
Gut zu wissen, dass das Prüfungsamt da der längere Hebel ist.
Meine Uni wollte sogar, dass ich im Mutterschutz (also zwei Wochen nach Geburt) an einer Sicherheitsunterweisung teilnehme.
Die Herren fanden das wäre wohl ok und umsetzbar. Da bin ich aber richtig auf die Barrikaden aus Prinzip - fand das unmöglich und habe viel Aufwand gehabt das abzuwenden und dann war es zum Glück möglich über den Arbeitsschutz „Veto einzureichen“.

Mein Studiengangskoordinator hatte mir nicht gesagt, dass das Prüfungsamt am längeren Hebel sitzt - ich sollte die Professoren auf meine Seite bringen mit schlauen Argumenten. Dabei bin ich zusätzlich zu meinen neuen Diagnosen noch in Elternzeit.

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