Substitutionsausschluss Methylphenidat - was ist neu?

Um konstante Wirkspiegel durch Methylphenidat mit möglichst wenigen Einnahmen zu erreichen, gibt es unter anderem Kapseln mit einer zweiphasigen Freisetzung. Dabei wird ein Teil des Wirkstoffs unmittelbar nach der Einnahme freigesetzt, während ein weiterer Teil verzögert, beispielsweise vier Stunden später, freigesetzt wird.

Die Formulierungen der Präparate unterscheiden sich teilweise: Einige haben eine 50/50-Aufteilung zwischen sofort und verzögert freigesetzter Wirkstoffmenge (wie bei Ritalin® LA, Medikinet® Retard), während andere eine andere Verteilung aufweisen, etwa 30/70 Prozent (wie bei Equasym® Retard). Diese Unterschiede in der Freisetzung sind auf den ersten Blick nicht zu erkennen, da die Präparate formal mit gleicher Wirkstärke und in der gleichen Darreichungsform (Hartkapseln mit modifizierter Wirkstofffreisetzung) gelistet sind.

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat nun festgelegt, dass Präparate, die ansonsten den Aut-idem-Regeln entsprechen, in Apotheken nur dann ausgetauscht werden dürfen, wenn die Anteile der sofort und verzögert freigesetzten Wirkstoffe identisch sind. Seit dem 15. Juli 2024 ist Methylphenidat unter folgenden Bedingungen von der Substitution ausgeschlossen:

»Hartkapseln mit modifizierter Wirkstofffreisetzung, die unterschiedliche Anteile von sofort und verzögert freigesetztem Wirkstoff enthalten (z. B. 50/50 Prozent und 30/70 Prozent), dürfen nicht gegeneinander ausgetauscht werden.«

Dies ist in Anlage VII zur Arzneimittel-Richtlinie festgehalten.

https://www.g-ba.de/beschluesse/6518/

Hier auch nochmal etwas zum Thema Rabattverträge.

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